Die meisten werden das Spiel schon kennen: der erste fängt mit 1 an und der nächste schreibt die nächst höhere Zahl. Dabei sind der Kreativität zum Darstellen der Zahl keine Grenzen gesetzt (bis auf die Forenregeln, die einzuhalten sind.) - egal, ob Rechenaufgabe, verschiedene Zahlensysteme oder was euch sonst noch so einfällt:
(1) Wer es unterläßt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört, ist nach diesem Gesetz nur dann strafbar, wenn er rechtlich dafür einzustehen hat, daß der Erfolg nicht eintritt, und wenn das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht.
(2) Die Strafe kann nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.